Zertifizierte Osteopathie (DAOM, DAAO)

Die Osteopathie dient der ganzheitlichen und individuellen Diagnose und Therapie von Funktionsstörungen. Dabei wird insbesondere die Wechselwirkung von Struktur und Funktion in unserem Körper berücksichtigt. Das Ziel dieser Therapieform ist die Aktivierung der Selbstheilungskräfte und die Wiederherstellung von Körperfunktionen.

Das osteopatische Behandlungskonzept ist eine überwiegend manuelle Behandlungsform und integriert Inhalte aus medizinischen, physikalischen und biologischen Wissenschaften, um Krankheiten vorzubeugen und zu heilen.

Neben Schädel und Nervenstrukturen, Gelenken, Muskeln, Lymphsystemen sowie Bindegewebe und Faszien können auch Innere Organe und deren Gefäßsysteme mit osteopathischen Methoden behandelt werden.
Mit den Händen spürt der Osteopath Spannungen und Bewegungseinschränkungen im Körper auf und löst diese durch sanfte Techniken. Hierdurch erlangt der Körper seine normale Funktion wieder und die Selbstheilungskräfte werden aktiviert.

In unserer Praxis werden Sie ausschließlich von ausgebildeten und qualifizierten Osteopathen der medizinischen Gesellschaften (DAOM, DAAO) behandelt.

Kosten:
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten für osteopathische Behandlungen.
Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob Ihnen ein Teil der Kosten für die Osteopathie erstattet wird.

Als gesetzlich Versicherter benötigen sie eine formlose ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit einer Osteopathischen Behandlung.

Private Krankenversicherungen oder private Krankenzusatzversicherungen übernehmen häufig die Behandlungskosten in der Höhe der vertraglichen Vereinbarung. Dafür rechnen wir nach dem Heilpraktiker Gebührenverzeichnis (GebüH) ab.

Falls Sie Fragen haben, weitere Informationen wünschen oder einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne jederzeit an.

Physiotherapiezentrum Friedrichshafen
Quartier Metzstraße
Möttelistraße 5
88045 Friedrichshafen

Tel.:
07541 / 3 51 52
Fax:
07541 / 37 87 57

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Sollten Sie verhindert sein einen ausgemachten Termin wahrzunehmen, so bitten wir Sie, diesen 24 Stunden davor abzusagen. Ansonsten müssen wir Ihnen leider den Termin in Rechnung stellen.